SCHUBERT Maschinenbau und Fördertechnik GmbH
Hans-Böckler-Str. 5
93142 Maxhütte-Haidhof

Amtsgericht Amberg: HRB 4126
Geschäftsführer: Anton Schubert Dipl.-Ing.(FH)

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
In unserern allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen wird die SCHUBERT Maschinenbau und Fördertechnik GmbH mit SMF abgekürzt.

 

I. Angebot, Auftrag, Preis

1. Angebote sind freibleibend.
2. Bestellungen die einen Auftragswert von 2000,00 € übersteigen werden grundsätzlich nur angenommen wenn von SMF eine Auftragsbestätigung erfolgte.
3. Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, ist SMF berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
4. An Angeboten, Zeichnungen und anderen zugestellten Unterlagen behälten sich SMF die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Berechnungen, technische Zeichnungen und Programme werden ohne Nachprüfung erstellt und sind, falls nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wird ohne Gewähr.
5. Alle Aufträge werden nur auf Grund unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ausgeführt, sofern nicht abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind.
6. Unsere Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk Maxhütte-Haidhof ausschließlich etwaiger Verpackungskosten. Offenbare Irrtümer können von SMF jederzeit berichtigt werden. Bei Lieferungen die EXW erfolgen werden zusätzliche Versandkosten die entstehen weil die Warenabgabe nicht wie geplant erfolge konnte (z.B. weil während der gewöhnlichen Geschäftszeiten nicht geöffnet wurde, oder keine Abstellmöglichkeiten
vorhanden waren) nachberechnet.
7. Bei Abrufaufträgen gelten die bei Abnahme gültigen Preise. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn diese Preise höher sind als die in Auftragsbestätigungen oder etwa bereits erteilter Rechnungen genannten Preise.

II. Vermietungen (Maschinen und Geräte)

1. Bei jedem Mietvorgang muss ein Personalausweis & wenn erforderlich, ein Führerschein vorgezeigt werden.
2. Die Maschinen werden mit vollem Treibstofftank und Öl vermietet, ist der Tank bei der Rückgabe nicht voll, wird die Differenzfüllung berechnet.
3. Der Miettag beinhaltet 8 Betriebsstunden Mehrstunden werden berechnet.
4. Alle Geräte werden inkl. Maschinenbruchversicherung mit Selbstbehalt 500,- € verliehen. Der Versicherungsselbstbehalt gilt auch für Haftpflicht- und Kaskoschäden. Der Versicherungsselbstbehalt ist vom Entleiher zu Tragen. Die entliehenen Maschinen sind also sorgsam zu behandeln!
5. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung werden für die Reinigung 65 € in Rechnung gestellt.
6. Für Transport und Baustellengewaltschäden ist allein der Mieter verantwortlich.Schäden die durch den Betrieb des gemieteten Gerätes die an fremden Eigentum oder der Umwelt auftreten, sind vom Mieter zu verantworten.

III. Zahlung, Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind sofort zu bezahlen.
2. Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen und Aufrechnungen gegen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verbrauchern behält sich SMF das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
3. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
4. Der Nachbau oder die Nachahmung von Geräten, die durch uns geliefert wurden, für den eigenen Bedarf wie für gewerbliche Zwecke ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Dies gilt auch wenn die Geräte und Maschinen nicht unter gewerblichem Rechtsschutz stehen.

V. Lieferung, Verzug, Rücknahme und Nutzung

1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber keinesfalls bindend. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung oder ähnliches, unterbrechen unsere Lieferungsverpflichtung, ohne dass daraus ein Recht auf Entschädigung oder Aufhebung des Auftrages vom Kunden abgeleitet werden kann. Wird uns durch die genannten Ereignisse die Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich gemacht, sind wir berechtigt, von dem  Auftrage ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Die Nutzung / Inbetriebnahme der von uns gelieferten Waren ist erst nach Übergabe der Betriebsanleitung in ihrer endgültigen Fassung erlaubt. Sollte diese dem Nutzer nicht zur Verfügung stehen kann diese von uns bekommen.
4. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen und möchte der Kunde von seinem Kauf zurücktreten und wird dieser Rücktritt von uns angenommen, trägt der Kunde die mit diesem Geschäftsvorfall in Verbindung stehenden Versandkosten.

VI. Mängelhaftung

1. Der Verkauf gebrauchter Waren an einen Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
2. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich von SMF verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Bei Neuwaren sind im kaufmännischen Verkehr offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Es gilt ergänzend § 377 HGB.
4. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer keine Gewähr für Mängel und Schäden übernimmt, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen, fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.
5. Eine Haftung für Folgeschäden beim Einsatz mangelhaft gelieferter Geräte und Maschinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine mögliche Schadensersatzpflicht beschränkt sich also grundsätzlich auf den Liefergegenstand.
6. Bei berechtigten Mängelrügen behalten wir uns Ersatzlieferung oder das Rücktrittsrecht vor.
7. Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Kunde seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt.
8. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum.
9. Vor dem Einbau oder dem Einschweißen, und der ersten Verwendung unserer Adapter, Anbaugeräte und anderer Produkte ist deren Passgenauigkeit und Funktion, im
Zusammenhang mit der umliegenden Konstruktion, zu überprüfen. Die Rücknahme veränderter oder beschädigter Teile ist nicht möglich. Für etwaige Schäden an der umliegenden Konstruktion trägt SMF keine Verantwortung.
10. Ohne unsere Zustimmung und schriftliche Genehmigung vorgenommene Veränderungen oder Nachbesserungen an Waren durch den Besteller oder Dritte schließen jede weitere Haftung durch uns aus. Entstandene Aufwendungen für Veränderungen oder Nachbesserungen werden von uns nicht übernommen.
11. Installationsarbeiten in Gebäuden werden auf Anweisung des Kunden durchgeführt. Dieser übernimmt die Verantwortung für Statik und bauliche Veränderungen. Die Auswahl der Montagemittel erfolgt auf Grundlage der  vom Kunden genanten Materialien des Bauwerkes. Die Sicherung der von uns gelieferten Anlagen gegen Anfahren, Umstoßen, usw. obliegt dem Kunden.
12. Bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Kunden hat dieser vor Beginn der Arbeiten die betroffenen Bereiche zu räumen, bzw. vorhandene Gegenstände abzudecken / zu sichern so dass keine Schäden entstehen können. Erfolgen diese Maßnahmen nicht, nimmt der Kunde etwaige Schäden billigend in Kauf. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen dass sich sein eigenes Personal entsprechend der möglichen Gefahren verhält. Insbesondere ist sicherzustellen dass Gefahrenbereiche nicht betreten werden und notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung steht und benutzt wird. Der Kunde hat sich von sich aus, rechtzeitig, bei SMF über mögliche Risiken zu informieren.

VII. Allgemeines
1. Vorvertragliche Pflichten bei Projekten: Der Kunde ist für die Bekanntgabe aller zur
Auftragsbearbeitung notwendigen Einzelheiten verpflichtet. Dies betrifft insbesondere die Eigenschaften und das Zusammenwirken von Fördergütern, Werkstücken und Produkten sowie Besonderheiten des Einsatzortes und dessen Umgebung .
2. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert angegeben sind.
3. Die Rechte des Kunden aus unseren Verträgen sind nicht übertragbar.
4. Der Vertrag zwischen dem Kunden und SMF bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen  in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt auch für diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch für künftige Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Abweichende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit wir deren Geltung im einzelnen, ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch,
soweit wir Leistungen oder Lieferungen für den Kunden vorbehaltlos erbringen, in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Kundenbedingungen. Dies gilt besonderswenn der Kunde auf eine von Ihm vorbereitete Auftragsbestätigung besteht und nach dieser ausschließlich seine Bedingungen gelten sollen.
6. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand bei Streitigkeiten 93142 Schwandorf.

 

Stand: 22.08.2021